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Was ist eine Kreditkarte?

Die Kreditkarte ist eine beliebte und verbreitete Zahlungsart für Waren und Dienstleistungen aller Art. Sie wird sowohl privat als auch geschäftlich verwendet und auch für Online-Geschäfte kann sie genutzt werden. Die credit cards sind in der Regel international verwendbar, die berühmtesten Beispiele sind die MasterCard oder die Visa-Card. Doch wie genau funktionieren sie?


Begriffliches


Der Sprachgebrauch von dem Begriff der Kreditkarte ist nicht ganz einheitlich. Es gibt im wesentlichen ein weites und ein enges Verständnis des Begriffes. Im engeren Sinne meint die Kreditkarte die eigentlichen Kreditkarten, die ihre Bezeichnung daher haben, dass sie verbunden mit einer Kreditgewährung sind. Darüber hinaus wird er aber auch häufig in einem weiteren Sinne von Chargekarten, die für monatliche oder tägliche Rechnungsstellungen ausgelegt sind oder diversen Prepaidkarten und Schecks verwendet. Im englischsprachigen Raum hingegen wird der Begriff credit card tendenziell nur im engeren Sinne, also auf die eigentlichen Kreditkarten bezogen, verwendet.


Rechtliches


Nach dem Bundesgerichtshof hat der von dem Karteninhaber unterschriebene Belastungsbeleg den Status eines abstrakten Schuldversprechens gemäß § 780 BGB. Damit besteht ein rechtlich verbindlicher Zahlungsanspruch auch unabhängig vom Grundgeschäft. Die rechtliche Beziehung zwischen Karteninhaber und dem Kartenherausgeber wird als Deckungsverhältnis bezeichnet. Zwischen Karteninhaber und Händler besteht ein Valutaverhältnis und zwischen dem Vertragshändler und Kartenherausgeber besteht ein Vollzugsverhältnis. Letzteres bedeutet, dass das Kartenunternehmen sich zu regelmäßigen Zahlungen (abzüglich einer Gebühr) der durch den Karteneinsatz resultierenden Forderungen verpflichtet. Die Kartenorganisation gibt ein abstraktes Zahlungsversprechen gemäß § 780 BGB für zukünftige Forderungen, die aus dem Karteneinsatz resultieren, ab. In gewissen Fällen ist dabei eine Rückbelastung vorbehalten.

Eine Zahlungsanweisung widerrufen kann das Kartenunternehmen allerdings nur bei einer Leistungsbelegfälschung seitens des Vertragshändlers. Oder, wenn das Grundgeschäft unwirksam ist. Der Karteninhaber hat, nach einem Urteil des BGH, nur bis zu dem Zeitpunkt ein Widerrufsrecht, bis das Kartenunternehmen die entsprechende Zahlungsanfrage disponiert hat.


Verbreitung und Voraussetzung


In Europa finden hauptsächlich die Visa-Card, die Master-Card, die American Express und die Diners Club Verwendung. Die ersten beiden werden von Banken, die mit der Kreditkartenorganisation zusammen arbeiten, herausgegeben. Die anderen beiden hingegen werden direkt von der Kartenorganisation ausgegeben.
Um eine Kreditkarte zu bekommen, ist eine Bonitätsprüfung notwendig, die etwa in Form von einer Überprüfung der regelmäßigen Zahlungseingänge auf das Konto des Antragstellers geschehen kann.

Maßgebend für den Gebrauch einer Kreditkarte ist schlicht und einfach die Akzeptanz des jeweiligen Händlers. Bei dem größten Kreditkartenunternehmen, der MasterCard, sind das ca. 32 Millionen weltweit. Und auch an über eine Millionen Geldautomaten kann diese MasterCard verwendet wenden. Bei der Visa-Card sind es gut 1,6 Millionen Geldautomaten und an die 20 Millionen Akzeptanzstellen verschiebender Händler.


Technik und Funktonweise


Die Karten selbst in Form einer Scheckkarte bestehen aus Kunststoff, meist aus PVC. Auf der Vorder- oder Rückseite sind sowohl die allgemeinen Kartendaten als auch speziell die Kartenprüfnummer sowie eine Unterschrift des Karteninhabers geprägt. Diese Prägung wird als Hochprägung bezeichnet, die notwendig für das Imprint-Verfahren bei den verschiedenen Händlern ist. Bei diesem Verfahren werden die Kartendaten auf den Transaktionsbeleg übertragen. Erst, wenn dieser Transaktionsbeleg bei der Kartenorganisation eingereicht worden ist, erfolgt die Belastung der Karte

Ältere Varianten haben meist auf der Rückseite einen Magnetstreifen, in dem die Daten der Karte gespeichert sind. Seit 2004 tritt zunehmend ein Chip auf der Vorderseite an Stelle der Magnetstreifen. Übergangsweise gibt es Karten mit beidem, jedoch soll der Chip den Magnetstreifen letztlich ersetzen. Seit 2011 kommt für Kreditkarten in Deutschland der EMV-Chip hinzu. Dieser sorgt für die Kompatibilität der Kreditkarte mit dem SEPA-System.


Gebühren


Grundsätzlich können sowohl für die beteiligten Händler als auch für die Karteninhaber Gebühren anfallen. Bei der Transaktion selbst fallen Gebühren für die beteiligten Vertragshändler an. Diese sind von der Kartenorganisation festgelegt und betragen zwischen 3 und 5 Prozent des jeweiligen Zahlungsbetrages. Außerdem kommt ein Festbetrag in Höhe von 0,10 bis 0,25 Euro für jede Transaktion hinzu. Diese Gebühren können jedoch zwischen 1 und 10 Prozent schwanken, je nach Branche.
Darüber hinaus müssen die Händler zusätzlich für die von der Kartenorganisation bereitgestellten Technik, die für das Benutzen der Kreditkarten notwendig ist, aufkommen. In der Regel sind das weitere monatliche Fixkosten. Dafür hat der Händler die Zahlungsgarantie der Kartenorganisation.

Für den Karteninhaber hingegen gestaltet sich die Gebührenfrage sehr unterschiedlich. Es hängt stark von dem jeweiligen Kartenunternehmen und vom Gebrauch der Karte ab, wie viele Gebühren und sogar, ob überhaupt Gebühren fällig sind. So gibt es manche Kartenunternehmen, die z. B. Jahresgebühren erheben, während manche ab einem bestimmten Mindestumsatz Gebührenfreiheit bieten. Andere hingegen bieten generelle Gebührenfreiheit oder aber Gebührenfreiheit innerhalb eines bestimmten Währungsgebietes. So gibt es für die Nutzung innerhalb der Eurozone von manchen Kartenunternehmen nicht nur Gebührenfreiheit, sondern sogar Prämien für die Nutzung. Bei Bargeldabhebung sind allerdings häufig Gebühren zu zahlen. Das gilt besonders, wenn diese bei Fremdinstituten geschieht.

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