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Voraussetzungen für einen Kredit

Ohne Kreditwürdigkeit kein Kredit


Als Kredit wird ganz allgemein das Geldleihen bei einem gewerblichen Anbieter bezeichnet. Wenn sich Freunde und Bekannte untereinander finanziell aushelfen, dann wird der Begriff Kredit weniger gern verwendet. Das deutsche Wort Kredit ist von dem lateinischen credere abgeleitet; ins Deutsche übersetzt heißt das glauben oder anvertrauen. Genau darum geht es bei einem Kredit. Der Kreditgeber muss dem Kreditnehmer glauben und vertrauen können, dass der den erhaltenen Kredit so zurückbezahlt, wie es vorher vereinbart worden ist. Das klingt einfach und logisch, ist es aber vielfach nicht. Zu den Voraussetzungen für eine Kreditrückzahlung gehören die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungswilligkeit. Doch bevor es soweit kommt, müssen die Voraussetzungen dafür gegeben sein, dass der Kredit als solcher auch bewilligt und ausgezahlt werden kann. Das Kreditrisiko trägt in vollem Umfang der Kreditgeber ab dem Moment, in dem der Kredit ausgezahlt, also von einem zum anderen Konto überwiesen wird. Ab jetzt muss er sich darauf verlassen und darauf vertrauen, dass der Zahlungsempfänger den Kreditvertrag einhält. Mit den Kreditzinsen und der Kredittilgung ist das Kreditrisiko zweigeteilt. Sofern es bei dem Tilgungsanteil zu Zahlungsproblemen kommt, wird aus der Kreditgewährung ein Minusgeschäft. Der Kreditgeber bekommt weniger Geld zurück als er gezahlt hat. Wenn der Kreditnehmer weniger Zinsen als vereinbart zurückzahlt, dann verringert sich der Gewinn an dem Kreditgeschäft. Der Kredit selbst wird in voller Höhe getilgt. Die Kreditzinsen sind für den Gläubiger der Gewinn, für den Schuldner die eigentlichen Kosten an und mit dem Kredit. Dieses Kreditausfallrisiko des Kreditgebers besteht für die gesamte Kreditlaufzeit von der ersten bis zur letzten Monatsrate. Vor diesem Hintergrund ist es so logisch wie verständlich, dass die Voraussetzungen für eine Kreditvergabe mehr als genau geprüft werden – sofern das in diesem frühen Stadium möglich ist.


Rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen


  • Aus Sicht des Kreditgebers muss der Kreditnehmer rechtlich und tatsächlich dazu in der Lage sein, einen Kredit aufzunehmen. Damit verbunden ist der Abschluss des dazugehörigen Kreditvertrages als Rechtsgrundlage. Dazu muss der Antragsteller rechts- und geschäftsfähig sein. Nach § 1 BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen mit Vollendung der Geburt. Damit ist die Vollrechtsfähigkeit gemeint, im Gegensatz zu einer Teil- und der Nichtrechtsfähigkeit. Rechtsfähig sind somit auch Babys, Kinder, Jugendliche oder auch Ältere und Hochbetagte. Doch keineswegs jeder von ihnen ist auch geschäftsfähig. Als Geschäftsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, wirksam, selbstständig und eigenverantwortlich Rechtsgeschäfte abschließen zu können. Zu denen gehört der Kreditvertrag. Die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ist unmittelbar an die Volljährigkeit geknüpft. Die tritt nach § 2 BGB mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Damit verbunden ist auch die Prozessfähigkeit nach § 51 ZPO, der Zivilprozessordnung. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass jeder Volljährige einen Kreditvertrag abschließen kann, sofern seine Geschäftsfähigkeit nicht gesetzlich eingeschränkt ist. Das ist für den Kreditgeber recht einfach zu prüfen. Der Antragsteller weist sich durch die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses zusammen mit dem aktuellen Wohnsitznachweis aus. So wie das Gesetz geht auch der Kreditgeber solange von der Rechtsfähigkeit des Antragstellers aus, wie das Gegenteil davon nicht nachgewiesen oder nicht erkennbar ist.

  • Das eigentliche Augenmerk gilt den tatsächlichen Voraussetzungen für eine Kreditgewährung. Ist der Kreditsuchende auch tatsächlich dazu willens und in der Lage, den Kreditvertrag zu erfüllen? Ist er würdig, dass ihm Geld geliehen und anvertraut wird? Diese Fragen ohne Wenn und Aber zu beantworten ist schwierig bis hin zu unmöglich. Niemand kann dem Kreditsuchenden, wie es heißt, in den Kopf schauen. Gemeint ist damit seine Zahlungswilligkeit. Und selbst wenn die zum Antragszeitpunkt nicht infrage steht, so können sich im Laufe der nächsten Jahre doch Situationen ergeben, die den Kreditnehmer zum Umdenken veranlassen oder gar zwingen. In diesem Punkt muss sich der Kreditgeber auf die Aussage, auf den Gesamteindruck des Antragstellers verlassen, sozusagen auf seine eigene Menschenkenntnis. Ganz anders sieht es bei der Bonität aus. Sie ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, die Kreditschuld vertragsgemäß zurückzuzahlen. Eine andere Bezeichnung für Bonität ist Kreditwürdigkeit. Sie lässt sich vom Kreditgeber anhand von Zahlen, Daten und Fakten recht genau prüfen und bewerten. Doch auch diese Bonitätsprüfung löst nicht das zukünftige Kreditrisiko. Sie ist immer nur die Bewertung der aktuellen Situation, des Istzustandes. Ob und was zukünftig, in den Jahren der Kreditlaufzeit geschehen kann, wissen weder Kreditnehmer noch Kreditgeber. Auf viele Ereignisse im privaten, familiären oder beruflichen Bereich haben beide keinen Einfluss. Dennoch, oder gerade deswegen ist der Kreditgeber bestrebt, die Kreditwürdigkeit des Antragstellers möglichst genau und lückenlos zu prüfen.



Schufa-Score für die Ausgabenseite


  • Der Kreditsuchende muss über ein solch hohes Einkommen verfügen, dass nach Abzug aller regelmäßigen Lebenshaltungskosten der Einnahmeüberschuss für die Kreditrückzahlung noch ausreichend hoch ist. Das Monatseinkommen muss also die Pfändungsfreigrenze deutlich übersteigen. Das ist nur bei dem Einkommen aus Arbeit oder aus Rente, nicht jedoch bei Transferleistungen vom Sozialamt oder vom Jobcenter der Fall.

  • Das Arbeitseinkommen muss darüber hinaus dauerhaft gesichert sein, und zwar bestenfalls per Arbeitsvertrag mindestens für die Kreditlaufzeit In dieser Hinsicht ist der auf Lebenszeit ernannte Beamte ein idealer Kreditnehmer. Sein Arbeitsplatz und somit auch die dazugehörige Beamtenbesoldung sind kraft Gesetz auf Lebenszeit, das heißt bis zur Pensionierung sicher. Für Arbeiter und Angestellte bietet der Arbeitsvertrag eine ähnliche Arbeitsplatzsicherung. In diesen Fällen ist für die Kreditwürdigkeitsprüfung von Bedeutung, ob es sich um ein unbefristetes, ein zeitlich befristetes, um ein Zeit- oder um ein Leiharbeitsverhältnis handelt. Zur Bewertung dieser Situation ist die monatliche Entgeltbescheinigung nicht ausreichend, sondern erst zusammen mit dem Arbeitsvertrag.

  • Bei Berufsgruppen wie Selbstständige, wie Handwerker und wie Freiberufler ist die Kreditwürdigkeitsprüfung deutlich aufwändiger und schwieriger. Sie verfügen weder über ein vertraglich gesichertes regelmäßiges Einkommen noch über eine Vertragssicherheit. Mit den immer wieder neu zu generierenden Aufträgen erzielen sie Umsatz & Gewinn, der jährlich im Nachhinein ermittelt und per Steuerbescheid festgestellt wird.


Der Schufa-Score ist die in einer Prozentzahl ausgedrückte Bewertung aller Eintragungen des Endverbrauchers in der Schufa-Datenbank . Die Schufa selbst ist eine private Wirtschaftsauskunftei. In ihrem Datenbestand führt sie für den einzelnen Bürger alle vertraglichen Verbindlichkeiten, die von den Vertragspartnern wie Banken gemeldet werden. Je höher der Score an den Wert von hundert Prozent heranreicht, umso besser ist er, und desto besser ist die Bonität in Bezug auf die Ausgaben. Der mittlere oder niedrige Score schmälert die Kreditwürdigkeit mit dem Ergebnis, dass der Kreditantrag mangels Bonität abgelehnt wird.


Selbstauskunft für die Einnahmeseite


In der Schufa-Datenbank werden ausschließlich Verbindlichkeiten geführt, jedoch keinerlei Informationen über die Einnahme- und Vermögenssituation. Die ist zur Bonitätsbewertung mindestens ebenso wichtig. Wenn hohen Ausgaben hohe oder sehr hohe Einnahmen gegenüberstehen, dann ist das positiv für die Bonität. Umgekehrt ist es geradezu fatal, wenn sich durch die Selbstauskunft und die dazugehörigen Belegnachweise ein schräges, sozusagen ungesundes Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen zeigt. Insofern gehört eins zwingend zum anderen. Die Selbstauskunft muss der Kreditsuchende vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Geschieht das nicht und stellt sich nachträglich eine absichtliche Unrichtigkeit heraus, kann der Kreditgeber den Kreditvertrag rückabwickeln. Das hat zur Folge, dass der aktuelle Kreditsaldo fällig gestellt und in einer Summe zurückgefordert werden kann.


Kreditbesicherung und Kreditabsicherung


Um auf Nummer sicher zu gehen, nutzt der Kreditgeber im Einzelfall die Möglichkeiten einer Kreditbesicherung oder beziehungsweise und der Kreditabsicherung.

Zu den gängigen Kreditbesicherungen gehören

  • das Hinterlegen der Zulassungsbescheinigung Teil II, des früherer Kfz-Briefes für den Autokredit

  • das Eintragen der Hypothek im Grundbuch für ein Bau- oder ein Immobiliendarlehen

Mit der Kreditabsicherung wird bezweckt, den laufenden, aktuellen Kreditsaldo abzulösen, wenn der Kreditnehmer als Hauptverdiener verstirbt; sei es durch Unfall oder durch Krankheit. Gern verwendete Kreditabsicherungen, die von der Höhe her mit der Kreditsumme korrespondieren, sind die

  • Risikolebensversicherung

  • Restschuldversicherung

Als Fazit bleibt festzuhalten


dass der Kreditgeber vielfältige Möglichkeiten zur Prüfung und Bewertung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit hat. Trotzdem ist damit immer noch nicht das in der Zukunft liegende, latente Kreditausfallrisiko beseitigt. Es bleibt also dabei, dass jede Kreditvergabe auch eine Sache des Vertrauens ist!

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