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Schuldenverjährung

Können Schulden verjähren?


In der Bundesrepublik Deutschland ist durchschnittlich jeder zehnte Erwachsene überschuldet. In den letzten Jahren hat sich die Situation dramatisch zugespitzt - in weiterer Folge stieg die Zahl der Privatinsolvenzen. Doch was versteht man überhaupt unter "Schulden" und gibt es mitunter eine Verjährung?


Was bedeutet eigentlich der Wortlaut "Schulden"?


Von Schulden ist dann die Rede, wenn der Verbraucher mehr Geld ausgibt als er überhaupt eingenommen hat. Hat eine dritte Person die gewünschte Leistung erbracht, wobei diese vom Verbraucher nicht bezahlt werden kann, so entsteht die klassische Schuld. Schulden sind also das Gegenstück zum Vermögen und können sich durch anfallende Zinsen, die im Zuge der Nichtbezahlung entstehen, vermehren. Zu Beginn ist noch die Rede von einer Schuldenlast; in weiterer Folge endet der Verbraucher aber in der sogenannten Schuldenfalle. Möchte der Verbraucher dieser Schuldenfalle entkommen, so muss er sich für die Schuldenbremse entscheiden - die Schulden werden in weiterer Folge analysiert und gezielt bekämpft. Nur so ist es möglich, dass der Verbraucher schuldenfrei wird. Mitunter hoffen viele Verbraucher auch auf eine Verjährung ihrer Schulden. Sie spekulieren also damit, dass eine gesetzliche Frist dafür sorgt, dass die Schulden ohne Rückzahlung gedeckt werden. Doch leider ist das nicht ganz so einfach. Eine Verjährung gibt es nur bei Dingen, die im Vorfeld nicht festgeschrieben wurden - es gibt wohl keinen Gläubiger, der nicht darauf achtet, sodass die Wahrscheinlichkeit, dass die Schulden verjähren, äußerst gering ist.


Gibt es eine Verjährung?


Das Jahr ist vorbei - die nächsten 365 Tage werden schon im Vorfeld mit Sekt gefeiert. Der Schuldner feiert nicht nur das bevorstehende Jahr, er hofft auch, dass seine Schulden nun verjährt sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schulden aus dem Jahr 2016 aber durch den Jahreswechsel verjährt sind, ist aber gering. Verjähren können nämlich nur Sachen, die nicht per Gericht festgeschrieben wurden. Gab es also schon einen Mahn- oder auch einen Vollstreckungsbescheid, so können die Schulden nicht mehr verjähren. Der Schuldner muss also immer davon ausgehen, dass er die offenen Beträge zu begleichen hat. Selbst dann, wenn das Mahnschreiben kurz vor dem Ende der Frist zugestellt wird, kann die Verjährung noch gestoppt werden.


Die Fristen


Natürlich gibt es Schuldner, die sehr wohl Glück haben können. Zu beachten sind die unterschiedlichen Fristen, die im Zuge der Verjährung anfallen. Die Regelverjährung, die vor dem Jahr 2002 noch bei 30 Jahren lag, wurde auf drei Jahre reduziert. Eine kurze Zeit, die dazu führen soll, dass beide Seiten - also Gläubiger und Schuldner - relativ schnell handeln. Die Regelverjährung gilt jedoch nicht für alle Schulden. Hat der Schuldner Rückstände bei seinem Vermieter, so endet die Frist der Nebenkostennachforderungen nach 12 Monaten. Zu beachten ist jedoch, dass die Schulden aber immer mit Ablauf des Jahres enden: Stammen die Schulden also aus dem Mai 2011, so endet die dreijährige Verjährungsfrist erst mit 31. Dezember 2014. Der Gläubiger kann also noch am 31. Dezember einen Mahnbescheid übermitteln, sodass die Verjährung erstmals gestoppt ist. Die Verjährung kann aber auch durch eine Klage des Gläubigers oder eine Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner unterbrochen werden. Meldet der Schuldner ein Insolvenzverfahren an, so wird die Verjährungsfrist ebenfalls gestoppt. Hat der Schuldner die sogenannte Wohlverhaltensphase schadlos überstanden, kann er nach sechs Jahren schuldenfrei sein. Die Fristen, die im Vorfeld geltend gemacht wurden, spielen keine Rolle mehr. Kommt es aber zu einer Festschreibung der Schulden, so erhöht sich die Frist zur Verjährung auf 30 Jahre. Das heißt, dass der Schuldner noch 30 Jahre lang Schulden hat - er kann diese aber durch eine Insolvenz oder eine Rückzahlung bereinigen. Problematisch wird es jedoch dann, wenn der Schuldner eine Finanzierung aufnehmen möchte: Die Schufa ist nämlich, da Schulden bestehen, negativ belastet - in weiterer Folge sind Kredite, Handyverträge oder sonstige Dienstleistungen, die im Zuge eines Vertrages angeboten werden, kaum verfügbar.


Der Schuldner muss reagieren


Die Schulden können nicht verschwinden - nur selten vergessen die Gläubiger auf Mahnbescheide oder sonstige Schriftsätze, sodass die Verjährungsfrist dazu führt, dass der Schuldner plötzlich wieder schuldenfrei ist. Problematisch ist vor allem der Umstand, dass selbst kleine Schulden, die sich im zwei- oder dreistelligen Bereich finden, extrem hoch werden können. Zinsen und Gebühren lassen die Schuldenhöhe nach oben schießen. Genau deshalb ist es ratsam, wenn der Schuldner nicht schon zu Beginn den Kopf in den Sand steckt und reagiert. Er muss aktiv gegen die Schulden vorgehen und sich mit den Gläubigern in Verbindung setzen. Nur so kann er größere Probleme verhindern, die sehr wohl einen extremen Einfluss auf sein weiteres Leben haben können.


Eine Alternative ist der Umschuldungskredit


Wer schon zu Beginn aktiv wird, dem stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die wohl attraktivste Option? Die Umschuldung. Alle Schulden, die im Zuge der letzten Monate oder Jahre entstanden sind, werden mit einem Kredit, der etwa über credi.de vermittelt wird, zusammengefasst und mit einer monatlichen Rate beglichen. Es werden also nicht mehr alle Gläubiger bedient - der Schuldner muss nur noch die Raten der Bank bezahlen und ist somit, zumindest aus Gläubigersicht, schuldenfrei. Der Vorteil? Mahngebühren und sonstige Spesen, die im Zuge der Nichtbezahlung verrechnet wurden, sorgen für keinen weiteren Anstieg der Schulden. Werden die monatlichen Kreditraten ordnungsgemäß bezahlt, so wird der Schuldenberg kontinuierlich abgebaut.

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