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Risikovermeidung bei der Kreditentscheidung

Ergebnis vielfältiger Kriterien


Jede Entscheidung ist gleichbedeutend mit einer Beschlussfassung zu einem bestimmten, dem zu entscheidenden Sachverhalt. Sie ist das Ergebnis eines Abwägens von Für und Wider, von Pro und Kontra. So verhält es sich auch mit einer Kreditentscheidung. Der Kreditsuchende beantragt einen Kredit, und der Kreditgeber entscheidet mit Prüfung sowie Abwägung sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Kriterien, ob der Kredit genehmigt oder abgelehnt wird.


Entscheidungsvorgaben von außen – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht


Das Bankenwesen ist in Deutschland straff organisiert. Rechtsgrundlage ist das Kreditwesengesetz, abgekürzt KWG. Die BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main kontrolliert als Aufsichtsbehörde den bundesweiten Finanzdienstleistungsmarkt. Dazu gehören auch diejenigen Banken und Sparkassen als Kreditinstitute, die nach dem KWG als Voll- beziehungsweise Universalbank zugelassen sind. Einer ihrer Geschäftsbereiche ist das Geldverleihen. Beispiele dafür sind alle Formen von Krediten, vom Dispo-Kredit auf dem Girokonto über den Raten- und den Rahmenkredit bis hin zum Investitionskredit für Handel und Industrie. Jedes Geldverleihen ist für den Geldgeber mit einem finanziellen, dem Kreditausfallrisiko verbunden. Wenngleich die Banken im eigenen Interesse bestrebt sind, dieses Risiko möglichst gering zu halten, so kann dennoch die Risikobewertung ganz unterschiedlich ausfallen. Vor diesem Hintergrund macht die BaFin allgemeine Vorgaben zur Risikobewertung. Diese Bestimmungen bilden sozusagen den äußeren Rahmen, den die Banken und Sparkassen bei ihren eigenen Risikoprüfung berücksichtigen, den sie einhalten müssen. In der Fachsprache sind das die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“, die MaRisk nach § 25a KWG. Ziel ist es, den Kreditgebern einen Rahmen vorzugeben und ihnen gleichzeitig ausreichenden Spielraum für ihre individuelle Kreditentscheidung zu belassen. Die MaRisk sind modular aufgebaut und in den Allgemeinen Teil [Modul AT] sowie in den Besonderen Teil [Modul BT] gegliedert.


Entscheidungsvorgaben von innen – eigene Kreditvergaberichtlinien


Während der Kreditsuchende von den Vorgaben des BaFin-Risikomanagements nichts mitbekommt, ist das bei den bankinternen Richtlinien zur Kreditvergabe deutlich anders. Die Kreditinstitute haben trotz MaRisk und auch trotz der Eigenkapitalvorschriften nach Basel I sowie Basel II noch einen ausreichend großen Ermessens- und Entscheidungsspielraum. Grundsätzlich möchte sich keine Bank ein Kreditgeschäft entgehen lassen. Die Kreditzinsen sind ein wesentliches Standbein des Bankengeschäftes. Wenn der Kreditvertrag abgeschlossen, die Kreditsumme ausgezahlt ist und der Kreditnehmer den Kredit pünktlich bedient, dann hat die Bank damit keinen weiteren Personal- oder Verwaltungsaufwand. Die Kreditzahlungen mit Zins- und Tilgungsanteil werden ab dann im Monatsrhythmus ohne jedes weitere Hinzutun gutgeschrieben. Insofern ist es für den Geldgeber durchaus verlockend, Kredite zu vergeben und damit, wie es genannt wird, das Kreditvolumen zu steigern. Mit zunehmender Kreditvergabe steigt auch der Gewinn an Kreditzinsen.


Kreditentscheidung vs. Kreditwürdigkeit


Die Bank muss vor der endgültigen Kreditentscheidung prüfen und insofern vorentscheiden, ob der Antragsteller kreditwürdig ist. Gemeint ist damit seine wirtschaftliche Situation. Die ist in den persönlich-familiären sowie in den finanziellen Bereich aufgeteilt. Als Kreditwürdigkeit wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bezeichnet, den Kredit nebst den vertraglich vereinbarten Kreditzinsen ungekürzt, vollständig und termingerecht zurückzuzahlen. Das geschieht bei den unselbstständig tätigen Arbeitern, Angestellten und Beamten aus deren Monatseinkommen. Anders ist die Situation bei Berufsgruppen wie den Selbstständigen, den Gewerbetreibenden, Unternehmern sowie bei Freiberuflern. Sie haben kein regelmäßiges, vertraglich gesichertes Monatseinkommen, was eine Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit deutlich schwerer macht. Im Grunde genommen heißt Kreditentscheidung: Ist das regelmäßige und gesicherte Arbeitskommen pro Monat so hoch, dass nach Abzug aller laufenden Lebenshaltungskosten noch genügend übrigbleibt, um den Kredit zurückzuzahlen. Kann diese Frage mit Ja beantwortet werden, dann fällt die Kreditentscheidung positiv aus. Beide Seiten bekommen was sie wollen; der eine die Kreditsumme, und der andere den Verdienst an den Kreditzinsen. Doch was logisch klingt, ist auf den zweiten Blick keineswegs so einfach.


Der Schufa-Score – Ausgabenindikator für die Kreditentscheidung


  • Die finanzielle Situation des Kreditsuchenden gliedert sich in die Einnahme- und in die Ausgabenseite sowie in die Vermögenssituation. Wer über Vermögen verfügt, der leiht sich in der Regel kein Geld. Er nutzt sein Sparvermögen und erspart sich die Ausgabe für Kreditzinsen.

  • Die Kreditwürdigkeitsprüfung, die Bonitätsbewertung beschränkt sich insofern auf die Ausgaben und die Einnahmen. Eine mitentscheidende Ausgabenbewertung ist der Schufa-Score. Mit Ausnahme weniger Onlinebanken sind alle deutschen Kreditinstitute ein Geschäftspartner der privaten Wirtschaftsauskunftei Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Sie führt eine buchstäblich riesige Datenbank. Darin werden die Kontaktdaten des Endverbrauchers sowie seine vertraglichen Verbindlichkeiten erfasst, die von den Schufa-Geschäftspartnern gemeldet werden. Die Bandbreite ist groß; sie reicht von der Eröffnung des ersten Girokontos als Schüler, als Azubi oder als Student bis hin zur Kreditkarte oder zum Immobilienkredit.

  • Schufa-Geschäftspartner sind vorwiegend solche Unternehmen, die mit ihren Kunden Ratenverträge abschließen und mit der Leistung in Vorlage treten. Das Möbelhaus liefert die Einbauküche gegen Ratenzahlung, der Autohändler das Neufahrzeug, und der Mobilfunkanbieter stellt mit einem Zweijahresvertrag das Smartphone nebst Netzzugang bereit. Das finanzielle Risiko liegt immer beim Unternehmer, der sich darauf verlassen muss, dass sein Kunde den Vertrag erfüllt.

  • Alle Schufa-Eintragungen werden auf mathematischem Weg zu einer einzigen Zahl, dem Schufa-Score zusammengefasst. Dieser Prozentsatz reicht bis an die Bestmarke von hundert Prozent heran. Für den Kreditgeber ist er die Bewertungsgrundlage für die Ausgabesituation des Antragstellers. Ist der Schufa-Score sehr gut, gut oder zumindest befriedigend, dann ist das gleichbedeutend mit einer hohen, guten Zahlungszuverlässigkeit. Der Antragsteller kann und will den Kreditvertrag erfüllen.

  • Ein schwacher oder schlechter Score ist wie die Warnung vor einem Antragsteller, der entweder zahlungsunwillig oder dauerhaft zahlungsunfähig sein kann. Das muss nicht so sein. Ursache für den niedrigen Score sind negative Schufa-Eintragungen, deren Ursache Zahlungsunregelmäßigkeiten sowie Zahlungsprobleme sind. Gerade die sind das Kreditrisiko, das unter allen Umständen vermieden werden soll und muss. Aus diesem Grund fällt die Kreditentscheidung negativ aus; der Kreditantrag wird mangels Bonität abgelehnt.


Die Selbstauskunft – Einnahmeindikator für die Kreditentscheidung


In der Schufa-Datenbank werden ausschließlich Ausgaben, jedoch keine Einnahmen erfasst. Zur Ergänzung der Einnahmesituation dient die mehrseitige Selbstauskunft; sie ist ein individuelles Formular des Kreditinstitutes. Die dort erfragten Informationen werden wahrheitsgemäß eingetragen und mit Belegen sowie Anlagen ergänzt. Diese Selbstauskunft enthält auch zu den Ausgaben einige weitergehende Fragen, die durch den Schufa-Score nicht erfasst werden. So wird beispielsweise nach Krediten oder Verbindlichkeiten ohne Schufa gefragt; denn nicht jeder Unternehmer lässt alle Verträge in die Schufa-Datenbank eintragen. Auf diese Weise, also mit Schufa-Score und mit Selbstauskunft, erhält der Kreditgeber ein ausführliches Bild über die wirtschaftliche Situation des Kreditsuchenden. Eine kombinierte Bewertung aus beidem ergibt die Grundlage zur Kreditentscheidung Ja oder Nein.


Kreditentscheidung - vollautomatisch und vollautomatisiert


Die Kreditentscheidung selbst ist in den meisten Fällen ein technischer, vollautomatisierter Vorgang. Bei den Direkt- und den Onlinebanken geht es gar nicht anders, weil sie keinen persönlichen Kontakt zum Kreditsuchenden haben. Und auch der Kundenberater in der Bankfiliale am Ort gibt die Zahlen, Daten und Fakten in den PC ein. Das Prüf- und Bewertungsverfahren wird anhand der Programmierung des Softwareprogramms vollelektronisch gesteuert. Das ermöglicht eine Kreditentscheidung binnen Minutenfrist. Nicht der Mensch, sondern die programmierte Maschine entscheidet über einen standardisierten Kreditantrag von unselbstständig Beschäftigten mit einem regelmäßigen Monatseinkommen. Für andere Berufsgruppen, aber auch für private Antragsteller des, wie es genannt wird gehobenen Kundensegments ist eine Kreditentscheidung so nicht möglich und aus dem Grunde auch weitaus aufwändiger.


Als Fazit bleibt festzuhalten


dass in der heutigen Zeit die Kreditentscheidung für den normalen Verbraucherkredit wirklich eine Sache von Minuten ist. Der Antragsteller füllt den Onlineantrag aus und schickt ihn ab. Beim Empfänger wird der Antrag automatisiert bearbeitet, und das Ergebnis direkt danach dem Kreditsuchenden per E-Mail mitgeteilt. So kann bestenfalls rund um die Uhr, sprich Tag und Nacht mit einer Kreditentscheidung gerechnet werden.

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