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Kreditfähigkeit

Um kreditfähig zu sein, muss der Antragsteller eine einzelne bzw. eine natürliche Person im Sinne des Gesetzgebers sein. Der Antragsteller kann auch als Einzelperson eine Gruppe von Personen repräsentieren. Im zweiten Fall spricht man von einer juristischen Person, nicht aber von einer Personengesellschaft. Für diese sind mindestens zwei Zeichnungsberechtigte Privatpersonen erforderlich.

Kreditfähigkeit ist grundsätzlich nur für volljährige Personen gegeben. Von der Kreditfähigkeit zu unterscheiden ist die Kreditwürdigkeit.


Zur Kreditfähigkeit natürlicher Personen


Eine natürliche Person wird vom Gesetzgeber als einzelne Person definiert, die aus rein privatwirtschaftlichem Interesse einen Kredit bei einem Kreditgeber beantragt. Diese Person darf den Kreditantrag nicht im Namen oder für ein Unternehmen stellen. In diesem Fall stünde sie für das Unternehmen und wäre damit automatisch eine juristische Person. Es ist auch nicht zulässig, den Kreditantrag im eigenen Namen für eine Personengesellschaft zu stellen. Für den Kreditantrag einer Personengesellschaft müssen die dazu gehörenden Personen immer gemeinsam unterzeichnen.

Nach erfolgter Feststellung der Kreditfähigkeit kann ein Konsument prinzipiell einen Konsumentenkredit erhalten. Dieser repräsentiert einen Kredit an eine private Person. Dem BGB zufolge muss der Kreditnehmer ohne jede Einschränkung geschäftsfähig sein. Das bedingt vor allem seine Volljährigkeit. Kreditfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn keine Vormundschaft bei der natürlichen Person besteht. Dadurch wäre die Geschäftsfähigkeit eingeschränkt.

Sofern diese grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist de facto eine Kreditfähigkeit gegeben. Ob das zugleich auch eine Kreditwürdigkeit und eine Bewilligung des gestellten Kreditantrages bedeutet, hängt von weiteren Kriterien wie finanziellen Sicherheiten, einer positiven Schufa-Auskunft und Ähnlichem ab.


Über die Kreditfähigkeit bei juristischen Personen


Unter einer juristischen Person versteht der Gesetzgeber eine Kapitalgesellschaft. In diesem Fall kann zwar ein legitimierter Vertreter dieser Gesellschaft als Einzelperson einen Kredit bei einem Kreditgeber beantragen. Doch die Kreditfähigkeit muss für die Kapitalgesellschaft insgesamt gegeben sein. Der Kreditantrag betrifft in diesem Fall ausschließlich wirtschaftliche und keine privaten Aspekte. Der Kreditantrag gilt der Finanzierung des Unternehmens, nicht der einzelner Personen. Die Prüfung der Kreditfähigkeit verläuft bei juristischen Personen etwas anders als bei Privatpersonen.

Von der Unternehmensform hängt es ab, ob die Antragsteller gegenüber dem Kreditgeber als Firma auftreten, oder als Gesellschafter bzw. Geschäftsführer derselben den Kreditantrag stellen wollen.


Was unterscheidet die Kreditfähigkeit von Personengesellschaften?


Wenn sich mehrere Personen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine Personengesellschaft. In Bezug auf einen Kreditantrag bei der credi.de wird dieser grundsätzlich von den an der Personengesellschaft beteiligten Personen zusammen gestellt. Als Personengesellschaft können beispielsweise ein Ehepaar oder in einer gemeinsamen Wohnung lebende Geschwistern auftreten. In diesem Fall wird die Kreditfähigkeit beider Antragsteller geprüft. Der Grund: Beide sind in diesem Fall Geschäftspartner des Kreditgebers. Sie werden durch ihre Unterschrift gegenüber dem Kreditgeber gesamtschuldnerisch, haften also für die bewilligte Kreditsumme gemeinsam.

Stirbt einer der Partner vor der vollständigen Abzahlung des Kredits, muss der andere Kreditnehmer bei einer Personengesellschaft den Restkredit in voller Höhe alleine abbezahlen. Der Mitantragsteller kann bei einer Trennung vom anderen oder dessen plötzlicher Arbeitslosigkeit nicht die Hälfte der Schuldsumme zurück beanspruchen. Er ist als Mitschuldner für die volle Kreditsumme haftbar geworden.

Die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Kreditgeber besteht auch beim Ausfall einer der beiden Teilnehmer einer Personengesellschaft unvermindert weiter - und zwar für den Geschäftspartner des Kreditgebers, der zahlungsfähig ist. Daher empfiehlt es sich, bei der Kreditbeantragung vertraglich und rechtsverbindlich zu regeln, was in solchen Fällen passieren soll. Außerdem wäre in solchen Fällen der Abschluss einer Kreditversicherung klug.

Aus Sicht des Kreditgebers und Gläubigers sind grundsätzlich beide Teile einer Personengesellschaft als Schuldner gegenüber dem Kreditgeber zahlungspflichtig. Somit hält der Kreditgeber sich an den Kreditnehmer, der ihm zugänglich und zahlungsfähig ist.


Die wichtige Bedeutung von Kreditfähigkeit


Die Feststellung der Kreditfähigkeit ist nichts weiter, als die Feststellung der prinzipiellen Fähigkeit von Antragstellern, einen Kredit zu beantragen und zu erhalten. Bei nicht gegebener Kreditfähigkeit - beispielsweise bei einer bestehenden Vormundschaft oder Minderjährigkeit des Antragstellers - kann vom Kreditgeber kein Kreditantrag genehmigt werden. Der Kreditgeber ist nicht einmal verpflichtet, angesichts fehlender Grundvoraussetzungen des Antragstellers dessen Kreditantrag zu prüfen.

Der Kreditgeber muss sich vor jeder Antragstellung und Unterzeichnung der Kreditverträge explizit nach dem Vorliegen einer Vormundschaft und nach anderen Hinderungsgründen wie mangelnder Geschäftsfähigkeit erkundigen. Danach bestätigen die Antragsteller per Unterschrift, kreditfähig zu sein. Sind die es trotz der Behauptung der Kreditfähigkeit nicht, sind sie dafür haftbar zu machen.

Fakt ist: Jemand, der einen Kreditantrag stellen möchte, kann durchaus Kreditfähigkeit besitzen. Das allein zieht aber nicht automatisch einen bewilligten Kreditantrag nach sich. Dafür ist unter anderem auch die Prüfung der Kreditwürdigkeit vonnöten.

Die Feststellung der Kreditfähigkeit ist nur die Feststellung, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Kreditantrag gegeben sind. Nur wenn diese Formalie erfüllt ist, prüft der Kreditgeber den Antrag. Ohne eine Feststellung der Kreditfähigkeit kann es zu keinem bewilligten Kreditantrag kommen.


Könnte jemand die Feststellung der Kreditfähigkeit umgehen?


Die rechtliche Kreditfähigkeit muss vor jedem Kreditantrag festgestellt werden. Sie kann nicht übergangen werden, da sie eine elementar wichtige Grundvoraussetzung zur Antragstellung und Kreditbewilligung darstellt. Ist keine Kreditfähigkeit gegeben, ist das für den Kreditgeber ein Ausschlusskriterium. Der Antragsteller kommt ohne eine Kreditfähigkeit nicht für einen Kredit infrage.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, dass eine nicht kreditfähige Person eine andere Person davon überzeugen kann, den gewünschten Kredit für sie aufzunehmen. In der Folge soll die betreffende Person das Geld der natürlichen oder juristischen Person zur Verfügung stellen, obwohl diese keine Kreditfähigkeit besitzt. Über die Rückzahlungsmodalitäten müssten sich beide Partner vorab per Vertrag einigen. Da man die Existenz eines mündlichen Vertragen im Nachhinein leugnen kann, sollte die Schriftform gewählt werden.

Prinzipiell dürften also Erwachsene für einen Minderjährigen, der keine Kreditfähigkeit besitzt, keinen Kredit aufnehmen. Im Rahmen eines Verwandtschaftsverhältnisses wird dies aber oft getan. Solange die Eltern eines Minderjährigen Kreditfähigkeit besitzen, ist das vollkommen legal. Die Eltern dürfen über die bewilligte Kreditsumme frei verfügen. Es ist also möglich, dass Eltern einem ihrer Kinder für einen Autokauf oder das Studium die volle Kreditsumme von der credi.de zur Verfügung zu stellen, obwohl das Kind selbst (noch) keine Kreditfähigkeit besitzt.

Das Problem ist jedoch, dass die Antragsteller bei Zahlungsproblemen oder Zahlungsunwilligkeit des Minderjährigen die volle Kreditsumme an den Kreditgeber abbezahlen müssen. Der Verweis darauf, dass die Kreditsumme aufgrund von Treu und Glauben an einen nicht kreditfähigen Sohn weitergegeben wurde, ist rechtlich nicht von Interesse.

Der kreditwürdige Antragsteller, dessen Unterschrift unter dem Kreditvertrag steht, hat die Begleichung der laufenden Tilgungsraten zu stemmen. Inwieweit die großzügigen Eltern jemals an das Geld kommen, das sie als kreditfähige Antragsteller dem kreditunfähigen Sohn übergeben haben, ist fraglich. So gesehen, war der Sohn weder kreditfähig noch kreditwürdig.

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